Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB


Allgemeine Vertragsbedingungen über Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS)

gültig ab 1. Januar 2015

1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“) gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die „Software“), die von der Schittly AG, nachfolgend SAG genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden. Gegenstand des Vertrages sind:

  • die Überlassung von unter www.sales-stories-interactive.de aufgeführten Softwareprogrammen zur Nutzung über das Internet und
  • die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums

Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2. Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:

  • der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen
  • Benutzerdokumentation festgelegt ist,
  • die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
  • die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
  • die nachstehenden Bedingungen,

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.

Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn SAG diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB von SAG.

3 Nutzungsbedingungen

3.1. Rechte des Kunden an der Software

SAG räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im gesetzlich zulässigen Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von SAG genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

Der Kunde erkennt hiermit SAG als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. SAGs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von SAG dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

Der Kunde erkennt hiermit SAGs Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

3.2. Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von SAG jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von SAAG besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist SAG berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. SAG behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

3.4. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt einen (1) Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Wer ein 3- oder 12-Monats-Abo abgeschlossen hat, für den verlängert sich das Abonnement um denselben Zeitraum, wenn nicht während der Vertragslaufzeit, also vor Vertragsende, gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform und wird seitens SAG bestätigt. Die monatlichen Beiträge werden von den zuletzt hinterlegten Kreditkartendaten eingezogen bzw. werden vom Kunden per PayPal oder Überweisung vorgenommen.

SAG ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Zahlungsvorgängen.

4. Wartungsbedingungen und Service Level

4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

SAG behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von SAG an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt SAG dem Kunden die in "Abschnitt 3" aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

4.2. Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die SF als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch SF zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

4.3. Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von acht Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

5. Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. SAG gewährleistet jedoch, dass die unter www.sales-stories-interactive.de genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von SAG beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. SAG kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann SAG zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn SAG eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von SAG behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat SAG, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann SAG eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

SAG gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte SaaS-Leistungen. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen SAF stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

6. Haftungsbeschränkung

In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von SAG außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden auf 500.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 100.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 50.000 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von SF keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt SAG keine Haftung. 

7. Zahlungsbedingungen

Für die SaaS-Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen Zeitraum von einem, drei oder 12  Vertragsmonaten im Voraus in Rechnung gestellt.

Zahlungen erfolgen per Überweisung nach Rechnungsstellung. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber SAG mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von SAG schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt. Beginn und Zeitpunkt der Rechnungstellung ist der Zahlungstermin. Die monatlichen Preise sind, insofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Alle genannten Preise verstehen sich als Brutto-Preise inkl. der jeweils aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

SAG kann bei Erweiterung des Leistungsumfangs mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat die Preise und Zahlungsbedingungen anpassen. Diese Anpassungen gelten als  angenommen, wenn dem Anbieter in diesem Zeitraum kein schriftlicher Widerspruch zugeht.

Bei Zahlungsverzug ist SAG berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Der Fortgang der monatlichen Zahlungsverpflichtungen wird dadurch nicht beeinflusst.

8. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheim zuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden, auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden SAG und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

SAG weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.

9. Widerrufsbelehrung

Sofern sich der Kunde bei SAG zu einem Zweck registriert, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten für den Kunden als Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch) die folgenden Bestimmungen:

9.1. Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Dipl.-Kfm. Hans D. Schittly

Klausenmatt 1

CH 6022 Grosswangen

9.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für SAG mit deren Empfang.

9.3. Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Ende der Widerrufsbelehrung.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist München. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist München. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.